K

SEMINARE DES
DEUTSCHEN
GEMEINDEVERLAGS

Deutscher Gemeindeverlag: Seminare mit Erkenntnisgewinn.

In Ämtern, Behörden und Verwaltungen werden die Aufgabenstellungen und Herausforderungen immer komplexer. Um hier den Überblick zu behalten und stets informiert zu bleiben, bieten wir Ihnen Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen an.
Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, geben Ihnen Orientierungshilfen an die Hand und haben Praxistipps parat, damit Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern können.

 

Deutscher Gemeindeverlag GmbH - Seminare
Heßbrühlstraße 69, 70565 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 7863-7355
Fax: +49 (0)711 7863-8400
E-Mail: dgv-seminare@kohlhammer.de


Webinar

„Neue Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung“

am 10. September 2024 (ersetzt den Termin vom 04. Juni 2024)

Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz, das am 27. Februar 2024 in Kraft getreten ist, ist der Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung erheblich erleichtert worden. In diesem Seminar dreht sich alles um die Themen Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Lichte des Rückführungsverbesserungsgesetzes und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
 

Zur Anmeldung

 


Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Ausländerbehörden, Arbeitsagenturen und potentielle Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen. Dr. Wolfgang Breidenbach bittet Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich im Vorfeld des Seminares Fragen aufzulisten, um sie während des Termins zu beantworten. Er wird den Beteiligten die Ergebnisse abschließend in gebündelter Form zur Verfügung stellen. Verabreden Sie sich zu einem Chat mit Ihrem Referenten und buchen Ihr Webinar „Neue Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung“.

 

Das Webinar widmet sich insbesondere folgenden Themen:

  • Lockerungen beim Arbeitsmarktzugang während des Asylverfahrens, Änderungen in § 61 AsylG
  • Erleichterter Zugang zur Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
  • Die Fortgeltung der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG und der Zugang zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG
  • Änderungen bei der Rechtsgrundlage und den Erteilungsvoraussetzungen für eine Beschäftigungserlaubnis in § 60a Abs. 5b AufenthG
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Fortgeltung bzw. der Aufhebung einer Beschäftigungserlaubnis

 

Referent: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Breidenbach, Referent, Berater in Gesetzgebungsverfahren

Seminartermin: Dienstag, 10. September 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 180 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Ein Teilnehmer darf nicht angemeldete Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig anzumelden, um Ihren Platz zu sichern.

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.


„Handbuch für Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg“

am 26. Juni 2024 (Termin 1)


Webinar

„Abfallrecht für Beschäftigte in Kommunalbehörden“

am 04. September 2024

Ohne Kenntnisse im Abfallrecht kommt heutzutage kaum eine Beschäftigte/ein Beschäftigter in der Kommunalverwaltung aus. Dazu ist die Materie zu komplex. Mandy Pelka und Dr. Johannes Osing vermitteln Ihnen in diesem Seminar juristisches und auch praktisches Know-how. Neben Themen aus dem KrWG bildet die Ersatzbaustoffverordnung einen Schwerpunkt. Natürlich bleibt auch die Frage nach künftigen Rechtsänderungen nicht unbeantwortet.

Die Referenten freuen sich auf den Austausch mit Ihnen. Bleiben Sie up-to-date und melden sich am besten gleich an.


Zur Anmeldung
 


Der Abfallbegriff

  • Geltungsbereich und Ziele des Kreislaufwirtschaftsrechts
  • Der Abfallbegriff (subjektiv, objektiv), Ende der Abfalleigenschaft
  • Abgrenzung zum Wasser- und Bodenschutzrecht (flüssige Abfälle, Boden als Abfall), Abfall im Immissionsschutzrecht


Grundlagen der Abfallentsorgung

  • Abfallhierarchie
  • Pflichten für Erzeuger und Besitzer, Getrenntsammlungspflichten
  • Überblick über die Organisation der Abfallentsorgung


Die Abfall(wirtschafts)behörden, Verfahren nach dem KrWG

  • § 53/§ 54 KrWG, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Verfahren bei gefährlichen Abfällen
  • § 18 KrWG, Anzeige von Sammlungen
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Kurzüberblick: Aufgaben der Abfall(wirtschafts)behörden im Bereich der Produkte (Verpackungen, Einwegkunststoffe, Pfand)
  • Durchsetzung der abfallrechtlichen Entsorgungspflichten, Abfallablagerungen


Neuerungen im Bereich der Ersatzbaustoffe

  • Aufgaben der einzelnen Umweltbehörden
  • Anforderungen an den Einbau
  • Verfahren nach § 22 ErsatzbaustoffV
  • Überwachung der Anforderungen (Praxisbeispiele)
  • Ausblick - Anhaltende Gesetzgebungsdynamik, z.B. Neuregelungen im Bereich der Verpackungen etc.

 

Referenten: Kreisumweltamtsrätin Mandy Pelka und Dr. Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis

Seminartermin:  Mittwoch, 04. September 2024

Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 180 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Ein Teilnehmer darf nicht angemeldete Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Einheitlicher Bußgeldkatalog – Fluch oder Segen?

am 16. September 2024

Auf politischer Ebene wurde im Rahmen der Novellierung des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben die Einführung eines bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs gefordert.

Hintergrund der Forderung sind vermutete Unterschiede hinsichtlich der Höhe der für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften üblicherweise verhängten Bußgelder zwischen den einzelnen Behörden bzw. Regionen.

Ein Bußgeldkatalog dient der einheitlichen Ahndung häufig auftretender gleichartiger Vergehen und ist auf ein transparentes Verwaltungshandeln ausgerichtet. In solch einem Katalog werden Verstöße/Tatbestände aus den einzelnen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und deren Ahndungsmöglichkeiten aufgelistet, einschließlich einer empfohlenen Bußgeldhöhe als Rahmen/Spanne. Dennoch wird jeder Einzelfall entsprechend berücksichtigt.

Im Online-Seminar erläutert der Referent Maik Maschke anhand des Sächsischen Bußgeldkatalogs, warum ein (bundes)einheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFBG gebraucht wird.

Zudem stellt Maik Maschke die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide“ der von der Bundesregierung beauftragten Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht an der Philipps- Universität Marburg vor.

Der Referent:

Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.

Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Mitglieder des Bundesverbands und der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure von einem ermäßigten Teilnahmebetrag.


Zur Anmeldung
 


  • Warum wird ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des LFGB gebraucht?
  • Beispiele aus anderen Bereichen
  • Einblicke in den sächsischen Bußgeldkatalog und Beispiele
  • Aktueller Arbeitsstand auf Bundesebene

 

Seminartermin: Montag, 16. September 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

 

Teilnahmegebühren und Leistungen:

EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.

 



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Ersatztermin „Grundlagenwissen - Naturschutzrecht in Planungs- und Genehmigungsverfahren“

am 18. September 2024

In behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind immer häufiger naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die auch für andere Ämter in der Kommune von Bedeutung sind. Das Seminar erklärt die wichtigsten Regelungen des Naturschutzrechts, ihre Funktionsweisen und ihr Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten, um nicht nur im Planungs- und Genehmigungsverfahren effektiv hiermit arbeiten zu können.

Buchen Sie jetzt unser Webinar. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen und geben Ihnen Gelegenheit, Fragen zu stellen.
 

Zur Anmeldung

 


  • Was ist das Naturschutzrecht?
  • Überblick zu Natur und Landschaft, Biodiversität/Artenvielfalt
  • Verhältnis zur Land- und Forstwirtschaft und zu anderen Rechtsgebieten
  • Kernpunkte des Naturschutzrechts, zum Beispiel Eingriffsregelung, Artenschutz und Schutzgebiete
  • Rechtswirkungen von Schutzgebieten für Planungen und Genehmigungen
  • Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten
  • Verhältnis des Naturschutzrechts zu Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere die Regelungen in §§ 17 Absatz 1, 18 BNatSchG
  • Umgang mit Natur- und Artenschutz in der bauleitplanerischen Abwägung
  • Besonderheiten der Eingriffsregelung in Bauleitplänen
  • Erleichterungen im Zusammenhang mit § 13a Baugesetzbuch

 

Referent: Dr. Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen in diversen Kommentaren und Zeitschriften.

Seminartermin:  Der Webinartermin am 14. Mai 2024 ist ausgebucht. Gerne melden Sie sich unter dem unten stehenden Link zum Ersatztermin am Mittwoch, den 18. September 2024 an.

Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 150 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Fund- und andere Tiere in kommunaler Verwahrung

am 24. September 2024

Corona ist vorüber. Zahlreiche Tiere, die in der Pandemie als „Mitbewohner“ angeschafft wurden, landen mittlerweile auf der Straße. Sie werden zu Fundtieren, für die die Gemeinden als Fundbehörden zuständig sind. Aber das sind bei Weitem nicht die einzigen Tiere, um die sich Kommunen kümmern müssen.

In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte über den Umgang mit Fundtieren und anderen Tieren, die in die Obhut der Städte und Gemeinden gelangen.

Das Seminar richtet sich an Beschäftigte der Ordnungsämter, Veterinärämter und an Mitarbeitende in Tierheimen.

Die Referentin freut sich auf den Austausch mit Ihnen. Sie möchte insbesondere Fragen zu den von Ihnen eingesetzten Fundtierverträgen beantworten.

 

Zur Anmeldung

 


  • Tiere als Besonderheit im Fundrecht
  • Umgang mit herrenlosen Tieren
  • Gestaltung und Anwendung von Fundtierverträgen zwischen Kommunen und Tierheimen
  • Regelung der Kostentragung, insbesondere kommunale Gebührensatzungen, Verwaltungsvollstreckung, Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Zuständigkeit für Tiere zwischen Fundbehörde, Polizei, Veterinäramt usw.

 

Referentin: Sigrid Gies, Juristische Referentin der Landesbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg, berät Behörden und hält Vorträge bei Fortbildungen für Veterinärämter

Seminartermin: Dienstag, 24. September 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 210 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

„Handbuch für Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg“

am 07. Oktober 2024 (Termin 2)

Daniel Strecker, Mitautor des Handbuchs, erläutert Ihnen die komplexen, sich kontinuierlich entwickelnden Aufgaben der Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden und gibt Ihnen Orientierungshilfen und Praxistipps an die Hand, mit denen Sie Probleme beim Vollzug der zahlreichen, verschiedentlich verorteten Rechtnormen einfach aus dem Weg räumen.

Bitte beachten Sie: Das Seminar setzt Vorkenntnisse im Ordnungsbehördenrecht voraus.
Es richtet sich ausdrücklich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeitende der Ordnungsämter, der Bereiche Sicherheit und Ordnung, des kommunalen Ordnungsdienstes und des Vollzugsdienstes in Baden-Württemberg.

Melden Sie sich jetzt an und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich mit Referent Daniel Strecker auszutauschen.

Daniel Strecker, Mitautor des Handbuchs, erläutert Ihnen die komplexen, sich kontinuierlich entwickelnden Aufgaben der Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden und gibt Ihnen Orientierungshilfen und Praxistipps an die Hand, mit denen Sie Probleme beim Vollzug der zahlreichen, verschiedentlich verorteten Rechtnormen einfach aus dem Weg räumen.

Bitte beachten Sie: Das Seminar setzt Vorkenntnisse im Ordnungsbehördenrecht voraus.
Es richtet sich ausdrücklich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeitende der Ordnungsämter, der Bereiche Sicherheit und Ordnung, des kommunalen Ordnungsdienstes und des Vollzugsdienstes in Baden-Württemberg.

Melden Sie sich jetzt an und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich mit Referent Daniel Strecker auszutauschen.
 

Zur Anmeldung

 


Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele für rechtssicheres Handeln aus den Bereichen

  • Tiere (Hunde, Katzen, allgemeine Tierhaltung, Tierkörperbeseitigung, Tierseuchen)
  • Veranstaltungen (der Gemeinde oder der Bürger/Gewerbetreibenden)
  • Pass- und Personalausweisrecht, Meldewesen (Gefährder, Adoption, LGBTI+, Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten)
  • Infektionsschutz
  • Jugendschutz
  • Straßenrecht, Winterdienst, Sommerreinigung
  • Straßenverkehrsrecht (die "neuen" Radwege, Fahrradstraßen)
  • die gemeindliche/städtische Feuerwehr

Neben seiner Autorentätigkeit ist Daniel Strecker Diplom-Verwaltungswirt, Berater, Dozent und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

 

Seminartermine: Mittwoch, den 26. Juni 2024 oder Montag, den 7.Oktober 2024

Seminardauer: jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Teilnahmegebühren und Leistungen: EUR 245 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Buchen Sie rechtzeitig Ihren Wunschtermin: Zur Anmeldung

Eine Buchungsbestätigung geht Ihnen dann in digitaler Form zu. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig anzumelden, um Ihren Platz zu sichern.
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Auftragsänderungen im Sinne von § 132 GWB

am 10. Oktober 2024

Auftragsänderungen haben in der öffentlichen Wirtschaft eine hohe Praxisrelevanz.
Für den vergaberechtlichen Vertragsschluss gelten die eng formalen Grenzen des GWB und Vertragsänderungen sind nicht unbeschränkt zulässig.
Die Vergaberechtsnovelle 2016 brachte erstmals kodifizierte Vorgaben zur Änderung öffentlicher Aufträge. Der einschlägige § 132 GWB weist erhebliche Auslegungsspielräume auf.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Heinze behandelt im Online-Seminar die rechtlichen Möglichkeiten von Auftragsänderungen vor und nach der Zuschlagserteilung sowie die Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Änderung.
Im Fokus stehen zudem problemorientierte und praxisnahe Erläuterungen zur Vorschrift des
§ 132 GWB und einschlägiger Rechtsprechung.

Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen, Kommunale Unternehmen.

Der Referent:

Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.

 

Zur Anmeldung


  • Auftragsänderungen vor dem Zuschlag
  • Auftragsänderungen nach dem Zuschlag
  • Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Änderung
  • Neuausschreibungspflicht, De-minimis-Grenze, Bindung an Indexierungen
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Schlussfolgerung

 

Seminartermin: Donnerstag, 10. Oktober 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Vergaberecht

am 24. Oktober 2024

Für die vergaberechtliche Praxis wirft das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine Reihe von Fragen für öffentliche Auftraggeber auf.
Das LkSG enthält verbindliche Vorgaben zu den Verpflichtungen, denen in Deutschland ansässige Unternehmen bezüglich ihrer weltweiten Lieferketten unterliegen und normiert einzuhaltende Sorgfaltspflichten für diese Unternehmen.
In § 22 LkSG ist z.B. ein Ausschlussgrund für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren geregelt. Was ist zu prüfen? Muss bei der Vergabe eine Einbeziehung der Pflichten des LkSG erfolgen und wenn ja, wann?
Dr. Wolfgang Heinze gibt einen Überblick über ausgewählte Vorschriften dieses Gesetzes und setzt den Fokus auf praxisrelevante vergaberechtliche Aspekte und die Entwicklungen in diesem noch neuen Rechtsbereich.

Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen, Kommunale Unternehmen.

Der Referent:

Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.

 

Zur Anmeldung


  • Anwendungsbereich und Relevanz des LkSG
  • Anwendbarkeit des LkSG für öffentliche Auftraggeber
  • Auswirkungen des LkSG auf das Vergabeverfahren
  • Einblick in vergaberechtsrelevante Vorschriften des LkSG und mögliche Rechtsfolgen
  • Ausblick
     

Seminartermin: Donnerstag, 24. Oktober 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Markterkundung vor dem Vergabeverfahren

am 13. November 2024

Zur effektiven Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung von Unternehmen über die Pläne und Anforderungen der Auftragsvergabe darf der öffentliche Auftraggeber Markterkundungen durchführen. Dr. Wolfgang Heinze erläutert die in der Praxis zentrale Rolle der Markterkundung für Beschaffungen der öffentlichen Vergabe und die rechtlichen Möglichkeiten.
Anhand von Praxisbeispielen zeigt er den Mehrwert einer professionell durchgeführten Markterkundung auf. Durch die so erreichte hohe Qualität der Vergabeunterlagen ist es wiederum den Bietern möglich, ein passendes und wirtschaftliches Angebot abzugeben. Ziel des Seminars ist es, mit den gewonnenen Erkenntnissen zur professionellen Markterkundung effektive Vergabeverfahren gestalten zu können.

Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen, Kommunale Unternehmen.

Der Referent:

Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.

 

zur Anmeldung


  • § 28 VgV als gesetzliche Grundlage
  • Was sind rechtliche Vorgaben und Grenzen der Markterkundung bei der öffentlichen Vergabe?
  • Was ist der Zweck der Markterkundung vor dem Vergabeverfahren?
  • Praxisbeispiele: Welche Möglichkeiten und Formen der Markterkundung gibt es bei Beschaffungen der öffentlichen Vergabe?

 

Seminartermin: Mittwoch, 13. November 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Das Verhandlungsverfahren aus Sicht des Auftraggebers

am 21. November 2024

Das Verhandlungsverfahren stellt öffentliche Auftraggeber aufgrund der abweichenden Regelungen stets vor Herausforderungen.
Im Vergleich zu den anderen Vergabearten ist das Verhandlungsverfahren als Ausnahme weniger formalisiert, aber auch weniger wettbewerbsintensiv und weniger transparent.
Im Online-Seminar gibt Dr. Wolfgang Heinze anhand praktischer Beispiele Aufschluss darüber, in welchen Fällen das Verhandlungsverfahren Anwendung findet und welche Arten des Verhandlungsverfahrens es gibt.
Zudem erläutert er den Inhalt und den Ablauf des Verhandlungsverfahrens und wie man in der Praxis ein Verhandlungsverfahren rechtskonform durchführt.

Das Online-Seminar richtet sich an Beschäftigte in der kommunalen öffentlichen Beschaffung, wie Vergabestellen, Kommunale Unternehmen.

Der Referent:

Dr. Wolfgang Heinze berät als Fachanwalt für Vergaberecht insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nationalen oder EU-weiten Vergabeverfahren sowie der Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren. In seinen Kernbereichen Vertrags- und Vergaberecht schult Dr. Heinze regelmäßig Mitarbeitende von Einkaufsabteilungen bei der Vertrags- und Verfahrensgestaltung, zudem gibt er Seminare bei verschiedenen renommierten Anbietern und Hochschulen.

 

zur Anmeldung


  • Rechtsgrundlagen des Verhandlungsverfahrens
  • Was sind die Ausnahmetatbestände?
  • Welche Arten des Verhandlungsverfahrens gibt es? (mit/ohne Teilnahmewettbewerb)
  • Was ist Inhalt des Verhandlungsverfahrens und wie läuft es ab?
  • Wie bereitet man das Verhandlungsverfahren vor?
  • Wie führt man das Verhandlungsverfahren in der Praxis rechtskonform durch?
  • Rechtsprechung und praktische Beispiele

 

Seminartermin: Donnerstag, 21. November 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen:
EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

„Schädlingsmanagement in Lebensmittelbetrieben – Alles, was die Lebensmittelkontrolleurin/der Lebensmittelkontrolleur wissen muss“

am 2. Dezember 2024

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören zur Kontrolle der Produktionshygiene als Schwerpunkt auch das Schädlingsmanagement (Prävention, Monitoring, Bekämpfung).

Das heißt: Aufgabe des Kontrollpersonals ist es, im Rahmen der Betriebskontrollen zu prüfen und zu beurteilen, ob vom Lebensmittelunternehmer unter anderem prophylaktische-präventive Maßnahmen gegen Schädlingsbefall (Schädlingsabwehr) im Lebensmittelbetrieb getroffen wurden oder ob das Schädlingsmonitoring dem Betrieb angemessen ist und durch qualifiziertes Personal nach dem Stand der Technik in angemessenen Intervallen überprüft wird.

Der Referent Maik Maschke zeigt die möglichen praktischen und rechtlichen „Werkzeuge“ der Lebensmittelkontrolleurin/des Lebensmittelkontrolleurs auf und geht auf Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelrecht sowie in branchenspezifischen Hygieneleitlinien und DIN-Normen ein. Insbesondere wird auf die Notwendigkeiten und Grenzen der Prüfung bei der Lebensmittelkontrolle im Bereich Schädlingsmanagement eingegangen.
Ergänzend erläutert er Fragen aus dem Kontrollalltag und im Vollzug anhand von Praxisbeispielen und deren Ahndung (unter anderem: darf der Lebensmittelunternehmer selbst ein Wirbeltier töten oder selbst Gift auslegen? Wie viel Dokumentation soll/muss es sein?).

Der Referent:

Maik Maschke ist seit über 21 Jahren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelkontrolleur und Qualitätsmanagementbeauftragter beschäftigt. Er arbeitet und wohnt im Erzgebirgskreis, einwohnerstärkster Landkreis Sachsens. Seit April 2022 ist er Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V.. Von 2007 bis 2022 war Maik Maschke Redaktionsleiter des Fachjournals „Der Lebensmittelkontrolleur“.

Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Gemeindeverlag und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. profitieren Mitglieder des Bundesverbands und der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure von einem ermäßigten Teilnahmebetrag.

 

Zur Anmeldung

 


- Begriff Schädlings“bekämpfung“

- Werkzeuge der Lebensmittelkontrolleurin/des Lebensmittelkontrolleurs

- Schädlingsbekämpfung:

  • im Lebensmittelrecht
  • in branchenspezifischen Hygieneleitlinien
  • in DINs

- Fragen aus dem Kontrollalltag

- Vollzug von Praxisbeispielen und der Ahndung

 

Seminartermin: Montag, 2. Dezember 2024

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

 

Teilnahmegebühren und Leistungen:

EUR 150,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Für Mitglieder des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. oder der Landesverbände der Lebensmittelkontrolleure EUR 120,00 pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Ein Teilnehmer darf unangemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Wichtige Projekte kommunizieren - Theoretische und praktische Ansätze zur Kommunikation in großen Projekten

am 11. Februar 2025

Die Verantwortung der Kommunen geht weit. Projekte wie Umgehungsstraßen, große Bauprojekte, Trinkwasserleitungs- oder Kanalsanierungen, Geflüchteten-Unterkünfte oder Haushaltsaufstellung kosten Zeit und Geld und erzeugen oft öffentlich heftige Kritik.

Gute Kommunalentwicklung lässt sich nicht mehr realisieren, ohne dass Bürgerinnen oder Bürger mitreden und mitentscheiden. Damit diese Bürgereinbindung nicht zur Zitterpartie wird, ist es sinnvoll, vorab gut zu kommunizieren. Doch wie geht das?

Dieses Online-Seminar gibt Auskunft und Anhaltspunkte, was ganz generell und in Ihrem speziellen Fall sinnvoll wäre. Wir strukturieren mögliche Projekte nach Umsetzbarkeit in der öffentlichen Debatte. Wir untersuchen die Situationen, in denen eine Planung oder ein Vorhaben zu kippen droht und erkunden Möglichkeiten der Gegenwehr.

Nach dem Seminar wissen Sie um die Möglichkeiten der Dialogführung und der notwendigen Vorarbeit dazu. Sie erkennen, was in Ihrem Fall notwendig wäre, um ein Projekt friedlich und erfolgreich durchzuführen. Sie erhalten eine Art Werkzeugkoffer zur schnelleren Einordnung der Situation.

Das Seminar richtet sich an politische Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitarbeitende im Bauamt und Sozialamt.

 

Zur Anmeldung

 


  • Projekteinordnung
  • Die vier Projekt-Charaktere
  • Bürgereinbindung & Bürgerdialog
  • Kommunikationskanäle

 

Mit Diskussion und Workshop-Anteilen - Eigene Projekte einordnen - Fragenrunde

 

Referentin: Gisela Goblirsch-Bürkert, PR-Profi, Inhaberin der Agentur pr-competence, Journalistin, Coach, Beraterin, Lehrbeauftragte mit dem Schwerpunkt Kommunikation für Kommunen

Seminartermin: Mittwoch, 11. Februar 2025

Seminardauer: 8:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 225 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf ungemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Umgang mit Vertretern der Medien - Praktische Ansätze für gute Zusammenarbeit mit Medienvertretern

am 12. März 2025

Vertreter von Medien, Presse oder auch Blogger arbeiten sehr unterschiedlich. Sie alle haben ein gewisses Selbstbild und gehen nach bestimmten Regeln vor. Nicht alle Medienvertreter sind gleich, und die Ergebnisse der Zusammenarbeit können sich (unabhängig vom jeweiligen Thema) stark unterscheiden.

Wie also bringt man Medienvertreter und Blogger dazu zuzuhören, anstatt mit vorgefertigten Bildern im Kopf entweder Hofberichterstattung zu betreiben oder pseudo-investigativ nur die beißende Kritik zu veröffentlichen? Wie funktionieren Menschen, die sich als Korrektiv zu Verwaltung und Politik sehen?

Wir zeigen Ihnen, wie Redaktionen funktionieren und wieso Medien bestimmte Informationen benötigen. Wir zeigen Ihnen, wie Menschen - auch Journalisten und Blogger - reagieren, auf was sie reagieren und wie man eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erreicht.

Danach kennen und erkennen Sie, was dazu führt, dass Medienvertreter Ihnen vertrauen. Sie kennen die Barrieren, die sich zwischen Verwaltung, Politik und Medien aufbauen und wie Sie sie vermeiden können. Sie verstehen, nach welchen Kriterien Informationen an die Öffentlichkeit kommen.

Das Seminar richtet sich an politische Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitarbeitende in der Verwaltung.

 

Zur Anmeldung

 


  • Der Giraffenhals der Zusammenarbeit
  • Aufbau von Redaktionen
  • Umgang mit freien Journalisten/Bloggern

Mit Diskussion und Fragenrunde

 

Referentin: Gisela Goblirsch-Bürkert, PR-Profi, Inhaberin der Agentur pr-competence, Journalistin, Coach, Beraterin, Lehrbeauftragte mit dem Schwerpunkt Kommunikation für Kommunen oder Mitarbeitende ihrer PR-Agentur

Seminartermin: Mittwoch, 12. März 2025

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 235 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf ungemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.



Webinar

Krisenkommunikation - Theoretische und praktische Ansätze für Krisenkommunikation

am 11. April 2025

Es hat schon gekracht? Die Diskussionen in der Öffentlichkeit blockieren eine gute Weiterarbeit in einem Projekt? Die Emotionen schlagen hoch und engagierte Gruppen versuchen, die Diskussion in „ihre Richtung“ zu beeinflussen?

  • Was tun? Wie kommt man wieder in ordentliches, ruhiges Fahrwasser?
  • Was hat man im Vorfeld versäumt, und was hätte man sehen müssen?

Zwei Wege muss man sich jetzt anschauen, um aus dem Problem herauszukommen, bzw. beim nächsten Mal nicht wieder in die gleiche Falle zu laufen.

Jede Krise ist vorhersehbar. Sie entsteht durch Fehlentscheidungen aller Art, und sie entzündet sich selten an der Tatsache, dass etwas nicht geklappt hat, sondern fast immer an fehlerhafter Kommunikation.

In diesem Online-Seminar erfahren Sie, wie Kommunikations-Krisen entstehen. Was im Vorfeld falsch gelaufen ist und was man vermeiden kann. Wir können uns auch gemeinsam an Ihrem Beispiel ansehen, was man hätte vermeiden können, oder was man jetzt gerade noch tun kann.

Nach der Veranstaltung kennen und erkennen Sie, was dazu führt, dass Kommunikations-Krisen entstehen. Sie wissen, welche Mechanismen zu Ärger führen. Sie kennen Strategien zur Vermeidung solcher Prozesse.

Das Seminar richtet sich an politische Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitarbeitende in der Verwaltung.

 

Zur Anmeldung

 


  • Entstehen von Kommunikationskrisen
  • Einteilung der Entstehungsprozesse
  • Mögliche Auswege aus verfahrenen Situationen

 

Mit Diskussion und Fragenrunde

 

Referentin: Gisela Goblirsch-Bürkert, PR-Profi, Inhaberin der Agentur pr-competence, Journalistin, Coach, Beraterin, Lehrbeauftragte mit dem Schwerpunkt Kommunikation für Kommunen

Seminartermin: Mittwoch, 11. April 2025

Seminardauer: 9:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Teilnahmebetrag und Leistungen: EUR 280 pro Person (zzgl. gesetzl. gültiger MwSt). Im Betrag sind enthalten: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen und Teilnahmebestätigung.

Eine teilnehmende Person darf ungemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

 

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Anschluss an das Seminar per E-Mail.



Zur Teilnahme benötigen Sie ein Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet, Smartphone), eine stabile Internetverbindung, sowie zur Tonwiedergabe Lautsprecher oder Kopfhörer.

Erforderlich ist außerdem ein Webbrowser in aktueller Version, vorzugsweise Chrome, Firefox, Edge, Opera oder Safari. Die Installation weiterer Software ist nicht notwendig.

Detaillierte Informationen über den Zugang zum Webinar und die wichtigsten Funktionen des virtuellen Seminarraums erhalten Sie zusammen mit Ihren Seminarunterlagen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.